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Allgemeine Informationen - Ambulante Behandlung

Die ambulante Behandlung (SGB V) erfolgt wohnortnah durch ein multiprofessionelles Team in den Institutsambulanzen in Reutlingen, Engstingen, Münsingen und Zwiefalten oder im Rahmen der "Ambulanten Rehabilitation Sucht" in den Suchtberatungsstellen des Diakonieverbandes und des bwlv.

Je nach Motivation und Zielsetzung der Betroffenen, nach Schweregrad der körperlichen und psychischen Erkrankungen, einer möglichen psychiatrischen Grunderkrankung sowie der sozialen Probleme werden die Dauer, Häufigkeit, Zielsetzung und die Maßnahmen der Behandlung gemeinsam und individuell festgelegt.

Bei Bedarf werden Einzelkontakte, tägliche Behandlungskontakte (100 Tage Programm) mit gruppentherapeutischen Angeboten, z.B. Ergo-/Arbeitstherapie und Rückfallprävention, kombiniert. Die Behandlung kann ganztägig tagesklinisch, tagesrehabilitativ oder über einen gemeinsam festgelegten Zeitraum stationär weitergeführt werden. Eine nahtlose Überleitung ist gewährleistet. Bei medizinischem und suchtpsychiatrischem Bedarf werden Medikamente zur Unterstützung der Behandlung eingesetzt. Die behandelnden Haus- und Fachärzten werden nach Absprache über die Behandlungsziele und – maßnahmen informiert und in die Behandlung einbezogen. Die ambulante Behandlung in den Institutsambulanzen wird von den Krankenkassen finanziert.

Bei geringen Folgeschädigungen, einer hohen Behandlungsmotivation und vorhandener sozialer Unterstützung kann eine ambulante Entwöhnungsbehandlung, im Rahmen der "Ambulanten Rehabilitation Sucht", in den Suchtberatungsstellen durchgeführt werden. Die Beantragung und Koordination der Antragstellung zur Kostenübernahme durch die zuständigen Rentenversicherungsträger oder Krankenkassen erfolgt durch die Mitarbeiter der Suchtberatungsstellen. Die Zusammenarbeit mit Fachärzten für Suchtpsychiatrie ist gewährleistet.

Ambulante Behandlungsmaßnahmen in den Beratungsstellen erfolgen in Form von wöchentlich stattfindenden Einzel- und / oder Gruppentherapeutischen Maßnahmen durch professionelle, suchttherapeutisch kompetente Mitarbeiter. In der Regel kommen dabei fachlich bewährte kognitiv verhaltenstherapeutische und familientherapeutische Methoden leitliniengerecht zum Einsatz.

Die Haus-/Fachärzte und die Mitarbeiter der Suchtberatungsstellen unterstützen bei der Suche und Entscheidung für ein geeignetes Behandlungsangebot. Bei schweren körperlichen Erkrankungen, bei gravierenden körperlichen und psychischen Entzugssymptomen und einer geringen Selbstwirksamkeitserwartung der Betroffenen ist die Abklärung der ambulanten Behandlungsmöglichkeiten unbedingt erforderlich.