Sie befinden sind hier: Startseite > Professionelle_Hilfe > Info_und_Beratung > Allgemeine Informationen


Allgemeine Informationen - Info und Beratung

Auf den folgenden Seiten finden sie alle notwendigen Informationen über die professionellen Suchtberatungsstellen für Jugendliche und Erwachsene im Landkreis Reutlingen. In den Beratungsstellen des Diakonieverbandes und des Baden-Württembergischen Verbandes für Prävention und Rehabilitation finden Menschen mit problematischem Suchtmittelkonsum, Glücksspielverhalten, PC- Internetnutzung und anderen Verhaltenssüchten ein kostenfreies und professionelles Beratungsangebot.

Alle Berater und Beraterinnen haben eine von den Versicherungsträgern anerkannte kognitiv verhaltenstherapeutische, analytisch oder familientherapeutisch orientierte Zusatzausbildung. Sie kennen die regionale medizinische und psychosoziale Versorgungsstruktur und können Betroffene jeden Alters und deren Angehörige  kurz- und langfristig beraten, begleiten oder bei Bedarf schnell und direkt an spezialisierte Einrichtungen weitervermitteln.

Die Beratungsstellen werden durch den Landkreis Reutlingen, das Land Baden-Württemberg und durch die jeweiligen freien bzw. kirchlichen Träger finanziert. Sie bieten niederschwellige und aufsuchende Beratung auf der Alb sowie Außensprechstunden in Münsingen und Bad Urach.

Die Beratungsstellen sind zuständig für:

  • Information bei Fragen zur Suchtgefährdung und Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen
  • Individuelle Beratung und Motivation zur Behandlung
  • Psychosoziale Begleitung von substituierten Drogenabhängigen (PSB bwlv)
  • Individuelle Beratung und Begleitung von angehörigen Männern, Frauen und Kindern
  • Motivation, Vorbereitung und Vermittlung in z.B. ambulante, tagesklinische, tagesrehabilitative oder stationäre Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen, ambulant oder stationär betreutes Wohnen, Selbsthilfegruppen, unterstützende Angebote für Kinder mit einem abhängigkeitskranken Elternteil
  • Klärung und Vorbereitung der Kostenübernahme einer Behandlung und Therapie
  • Vorbereitung und Beantragung von Eingliederungsmaßnahmen,  z.B. ambulant betreutes Wohnen
  • Ambulante Rehabilitation Sucht: Ambulante Entwöhnungsbehandlung mit wöchentlichen Gruppen- oder/und Einzeltherapieangeboten in den Beratungsstellen. Kostenträger sind die Rentenversicherungsträger oder Krankenkassen.
  • Ambulante Nachsorgebehandlung nach stationären oder ganztägig ambulanten Entwöhnungsbehandlungen. Die gruppen- oder/und einzeltherapeutischen Maßnahmen finden wöchentlich in den Beratungsstellen statt. Kostenträger ist der jeweilige Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse.
  • Kooperation mit Erziehungs- und Schuldnerberatungsstellen, Rechtsberatung