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Allgemeine Informationen - Betreutes Wohnen

Langjähriger Suchtmittelmissbrauch kann zu schwerwiegenden medizinischen, psychischen und sozialen Folgeschädigungen mit unterschiedlichen Schweregraden führen. In diesen Fällen bieten Maßnahmen des ambulant und stationär betreuten Wohnens individuelle Unterstützung um Abhängigkeitskranken solange wie möglich  ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Diese Unterstützungsformen sind Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX, XII) und werden auf der Grundlage eines gemeinsam erstellten Behandlungs- und Rehabilitationsplanes (IBRP) der jeweils besonderen Lebenssituation angepasst. Für die Unterstützung bei der  Beantragung der Kostenübernahme sind die Suchtberatungsstellen und die Mitarbeiter des Ambulant betreuten Wohnens zuständig. Im Bedarfsfall arbeiten diese in enger Abstimmung mit den Betroffenen und ihren gesetzlichen Betreuern.

Das ambulant  betreute Wohnen erfolgt in der eigenen Wohnung. Die Mitarbeiter bieten Unterstützung bei der Alltagsbewältigung (Haushaltsführung, Behördengänge/-angelegenheiten, Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Dienste),  bei der Suche nach einem Beschäftigungs- oder Arbeitsplatz, bei der Tages- und Freizeitgestaltung (Aufbau sozialer Kontakte) und beim Aufbau von  kurz- und mittelfristig erfolgreichen Verhaltensstrategien in Problem- und Krisensituationen.

Das stationär betreute Wohnen bietet bei Bedarf mehrjährige professionelle Unterstützung, fachärztliche Betreuung und Begleitung durch feste Bezugspersonen in einem strukturierten und suchtmittelfreien Lebensraum. Die Mitarbeiter helfen bei der Klärung der persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen. Die Überleitung in eine ambulant betreute Wohnform ist möglich.

Für Personen mit besonderen körperlichen, psychischen, sozialen und altersbedingten (Folge-) Problemen werden von verschiedenen Trägern gezielte Versorgungsangebote gemacht, z.B. hohem Pflegebedarf, Wohnungslosigkeit, bei stark eingeschränkte Gedächtnisleistungen und bei Doppeldiagnosen (Psychische Erkrankung und Abhängigkeitserkrankung; Körperbehinderung und  Abhängigkeitserkrankung; Straffälligkeit und Abhängigkeitserkrankung). Die jeweiligen Kontaktadressen finden sie in der linken Spalte.